Stadtamt Kufstein
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Heiz- und Wohnkostenzuschuss (Tirol Zuschuss)

Der Tirol-Zuschuss, der einmal jährlich (meistens von 1. März bis 30. September) beantragt werden kann, setzt sich aus einem Heiz- und Wohnkostenzuschuss zusammen. Voraussetzung für den Tirol-Zuschuss ist ein Hauptwohnsitz in Tirol. Durch diese weitere Entlastungsmaßnahme werden betroffene Tiroler Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen gezielt bei Wohn-, Heiz- und Energiekosten unterstützt.

Wie und wo kann ich den Tirol Zuschuss beantragen?

Antragsformulare für den Heiz- und Wohnkostenzuschuss (Tirol Zuschuss) liegen bei der Stadtgemeinde Kufstein auf. Der Antrag kann aber auch online mit einer ID-Austria beim Tiroler Hilfswerk eingebracht werden.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller volljährigen im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen, sowie Alimente.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie lange wird er gewährt?

Die Höhe der Förderung für den Haushalt ist abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße und richtet sich nach Einkommensobergrenzen, die jährlich vom Land Tirol / Tiroler Hilfswerk festgelegt werden. Der Tirol-Zuschuss wird einmal jährlich gewährt.
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