Stadtamt Kufstein
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Hilfsfonds der Stadtgemeinde Kufstein

Der Kufsteiner Hilfsfonds ist eine gemeinnützige und mildtätige Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer akuten Notlage befinden. Die Fondsmittel sollen den Betroffenen schnell, unbürokratisch und effizient helfen.

Die Leistungen des Hilfsfonds können nur von Personen beantragt werden, die seit mindestens 6 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Kufstein haben. Voraussetzung ist ein begründeter Antrag, um die Hilfe in Anspruch nehmen zu können.

Wie und wo kann ich den Hilfsfonds beantragen?

Der Antrag ist beim Stadtamt Kufstein, Sozialabteilung, einzubringen. In dem Antrag hat der Antragsteller zuzustimmen, dass seitens der Stadtgemeinde Kufstein bei anderen Behörden und Ämtern, bei Sozialhilfeträgern sowie beim Arbeitsmarktservice Auskünfte zur Überprüfung der Angaben des Antragstellers eingeholt werden können.

Antragsformulare liegen bei der Stadtgemeinde Kufstein, onlien (siehe unten) und bei allen Sozialeinrichtungen (z. B. DOWAS) auf.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Identitätsdokument (Reisepass, Aufenthaltstitel/Visum in Kopie)
  • Einkommensnachweise wenn vorhanden: Nettolohnzettel (vom Vormonat) von Voll- Teilzeit und geringfügigen Beschäftigungen / AMS Bezgugsnachweis / Krankengeldbezug (Schreiben ÖGK inkl. Tagesatz - kein Konotauszug!) / Kinderbetreuungsgeld-/Wochengeldbescheid / Einnahmen/Ausgabenrechnung, Steuerbescheid, Höhe der mtl. Privateinnahmen (bei Selbstständigkeit) / Pensionsbescheid in Kopie / Familienbeihilfe
  • Mietvertrag in Kopie mit Aufschlüsselung: Miete, Betriebs- und Heizkosten, Kaufvertrag / Grundbuchauszug bei Eigentumswohnungen, Mietenbestätigungen, etc.
  • Bescheid über Mietzins-/Wohnbeihilfe
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