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Wählerevidenz

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher:innen) müssen – im Gegensatz zu Österreicher:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben.
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Wahlwesen

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