Corona - Schließung von Betrieben
Die folgende Liste zeigt welche Branchen von der Beriebsschließung betroffen sind.
Stand: 15. März 2020, 13.30 Uhr; Quelle: Wirtschaftskammer Tirol
Handel
Baustoffhandel:
• Nur offen für den Verkauf von Tierfutter etc.
• Rest darf nicht verkauft werden
Belieferung von Baustellen durch den Baustoffhandel:
• Zulässig
Direktvertrieb Verkaufspartys:
• Nicht erlaubt
Einkaufszentren mit allen Branchen:
• Nur offen für den Verkauf von Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Apotheken, Medizinprodukte-und Heilbehelfshandel, Banken, Post, Trafiken, Telekommunikation, Textilreinigung, Aufsperrdienste, etc.
• Geschlossen: alle anderen Branchen
• Gastronomie:
o am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
o ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Großhandel (Versorgung Industrie und Gewerbe etc)
• Zulässig: Belieferung aller Produkte der Produktionsbetriebe, Handels- und Gastronomie
• Offen: Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel, Agrarhandel, Medizinische Produkte, Heilbehelfe etc.
• Geschlossen: Verkaufsgeschäfte des Großhandels für gewerbliche Kunden
E-Zigarettenhändler:
• Offen, da Gleichstellung mit den Trafiken
Handel mit Sicherheitstechnik und Schutzausrüstung:
• Offen, da Ausnahme Sicherheits- und Notfallsprodukte
Kleine Süßwarengeschäfte:
• Geschlossen, da nicht notwendig zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
Lieferservice von Lebensmittelhandel
• Offen da Ausnahme Lieferdienste
Mischbetriebe im Handel, die sowohl Lebensmittel/Futtermittel/Drogerie-Artikel als auch andere Produkte wie Spielzeug, Räder, Elektrogeräte verkaufen:
• Nur offen für den Verkauf von Lebensmittel, Futtermittel, Drogerieartikel
• Rest darf nicht verkauft werden
Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
• Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Onlinehandel:
• Offen da Ausnahme Lieferdienste
Postpartner:
• Offen da Ausnahme Post (nur für Postdienstleistungen)
Postabholstationen / kleine Geschäfte, die Postdienstleistungen anbieten:
• Nur offen hinsichtlich Postdienstleistungen
• Geschlossen: Rest
Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
• Offen
Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
• Offen, da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkt
Gewerbe
Baugewerbe, Bauhilfsgewerbe:
• Offen, da Produktionsbereich
Baustellen:
• Offen, da Produktionsbereich (unabhängig ob bewohnte Baustelle oder nicht bewohnte)
Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext - sodass auch Betretungsverbot für Kunden auf Baustellen erlassen wird!
Bewachungsgewerbe:
• Offen, da Ausnahme Sicherstellung von Leben und Gesundheit sowie kritische Infrastruktur
Fußpflege für Diabetiker:
• Offen, weil Ausnahme Gesundheits- und Pflegedienstleistungen zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit
Handwerksbetriebe wie Maler, Glaser, Tischler, usw.:
• Offen: Werkstätte, Montagen zulässig
• Geschlossen: Verkaufsgeschäfte
Heilmassage:
• Offen, da Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
Installateure (Gas, Wasser Wärme):
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
KFZ-Werkstätte mit Verkaufslokal als Autohändler:
• Offen - bezüglich KFZ-Werkstätte
Verschärfung möglich, durch zu erwartenden Verordnungstext - sodass auch Betretungsverbot für Kunden in gesamten Betriebsgelände samt Werkstätten erlassen wird!
• Geschlossen: Verkaufslokal als Autohändler
Kosmetiksalons, Friseure, Fußpflege zu kosmetischen Zwecken:
• Geschlossen
Lebens- und Sozialberater:
• Zulässig: Beratung online und telefonisch, Krisenintervention
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal, ausgenommen: Krisenintervention
Massagesalons:
• Geschlossen
Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
• Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
• Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
• Gastro: am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
• Gastro: ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Montagen:
• Zulässig, da Produktionsbereich
Rauchfangkehrer:
• Offen, da Ausnahme Notfall-Dienstleistung (Brandschutz)
Sondertransportbegleitung:
• Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
Stördienste aller Art:
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
Textilreiniger:
• Offen, da Ausnahme Reinigung/Hygiene
Verkaufsgeschäfte für Heilbehelfe und Medizinprodukte:
• Offen da Ausnahme Heilbehelfe und medizinische Produkte
Verkaufsgeschäfte von Alarmanlagentechnikern, Elektrotechnikern:
• Offen, da Wartung kritischer Infrastruktur und Notfall-Dienstleistungen
Verkaufsgeschäfte von Bäckern, Fleischern und Konditoren:
• Offen Verkaufsgeschäft, da Gleichstellung mit dem Lebensmittelhandel
Verkaufsgeschäfte von Orthopädietechnikern, Orthopädieschuhmachern, Zahntechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker:
• Offen, da Ausnahme Gesundheitsdienstleistungen und Sicherung von Leben und Gesundheit
Dienstleistungen
Abfallentsorgungsbetrieb
• Zulässig, da Ausnahme Hygiene
Geschäftslokal EDV-Dienstleister:
• Offen, wenn Wartung der kritischen Infrastruktur, Notfall-Dienstleistungen oder Telekommunikation
Müllabfuhr:
• Zulässig, da Ausnahme Hygiene
Unternehmensberater:
• Zulässig: Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Versicherungsmakler mit Kundenverkehr:
• Zulässig, Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Werbeagentur:
• Zulässig, Beratung online, telefonisch
• Geschlossen: Kundenverkehr im Geschäftslokal
Verkehr
Fahrschulen:
• Offen, wenn online (zB Fahrschulprüfung)
• Sonst: Geschlossen
Gastronomie im Zug:
• Offen weil Ausnahmeregelung öffentlicher Verkehr
Garage:
• Offen für den öffentlichen Verkehr
Sondertransportbegleitung:
• Zulässig, da kein Geschäftslokal und Sicherheit für Leib und Leben
Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
• Offen: Tankstelle da Ausnahmebestimmung
• Gastro am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
• Gastro ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Tankstelle mit Verkauf von Lebensmitteln, Trafik:
• Offen
Tankstellen:
• Zulässig da Ausnahmebestimmung
Tankstellen mit Servicestationen:
• Offen da Ausnahme Tankstelle und Gleichhaltung mit KFZ-Werkstätten
Öffentlicher Verkehr:
• Zulässig, da Ausnahme öffentlicher Verkehr
Vermittlungszentralen für Taxi und Mietwagen:
• Offen zur Sicherstellung des Personenverkehrs
Verleih von KFZ:
• Offen, um Mobilitätskette, sicherzustellen
Tourismus
Hotellerie
• Geschlossen: touristische BeherbergungDrive-in der Systemgastronomie:
• Offen für Beherbergung von Monteuren, Arbeitern, Geschäftsreisende
Freizeitbetriebe (z.B. Fitnessstudios, Bäder, Kinos):
• Geschlossen
Lieferservice von Gastronomie:
• Offen da Ausnahme Lieferdienste
Mischbetrieb Bäcker, Konditor/Cafe:
• Offen bezüglich Verkaufsgeschäft des Bäckers und Konditors
• Offen: Produktion in Backstube und Konditorwerkstätte
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Mischbetriebe Lebensmittelhandel/Gastronomie:
• Offen bezüglich Lebensmittel (Wein)
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
Reitställe:
• Offen hinsichtlich Tiergesundheit und Pflege
• Geschlossen: Reitbetrieb
Tankstelle mit Bistro (Verabreichung von Speisen und Getränken):
• Offen Tankstelle da Ausnahmebestimmung
• am 16. März (geöffnet) de facto aber geschlossen, da "Ausgangangssperre" in Tirol (keine Kunden)
• ab 17. März: Totalsperre Gastronomie
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