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Aufgrund der aktuellen Umstände wird die Einreichfrist verlängert. Bis dahin: Bleibt bitte gesund!

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Wie wurde bewertet?

Auf die folgenden Kritieren wurde bei der Bewertung unserer Fachjury geachtet:

Neue Aufzählung

  • Erfahrung & fachliche Kompetenz
  • Klare Finanzrechnung
  • Öffnungszeiten
  • Schlüssigkeit des Konzepts
  • Produkt & Dienstleistungen
  • Angestrebte Unternehmenszahlen
  • Standortkompartibilität
  • Innovationscharakter
  • Flächenbedarf

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation wird die Einreichfrist verlängert. Ein genaues Datum wird in absehbarer Zeit festgelegt.

1. Teilnahme
Der Wettbewerb richtet sich an alle GründerInnen, JungunternehmerInnen und bereits tätige UnternehmerInnen mit neuen Geschäftskonzepten, die zu einer (wirtschaftlichen) Belebung des Stadtkerngebietes von Kufstein führen. In Ausnahmefällen werden auch Geschäftskonzepte für das sonstige Gebiet der Stadt Kufstein als teilnahmeberechtigt angesehen. Mit dem eingereichten Geschäfts- bzw. Unternehmenskonzept sollen freistehende Geschäftsflächen neu belebt werden.
Die wirtschaftliche und unternehmerische Tätigkeit im Rahmen des eingereichten Geschäftskonzepts darf noch nicht oder frühestens mit 01.10.2019 begonnen worden sein, wenn bereits eine Geschäftsfläche in Kufstein dafür bezogen wurde. Filialisierte Unternehmen oder Franchisenehmer ab insgesamt sechs bereits bestehenden Standorten sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Prämierung der eingereichten Projekte durch die Stadtmarketing Kufstein GmbH bzw. die von dieser eingesetzten Fachjury (und Zuweisung der ausgelobten Preise/ Leistungen) besteht nicht.

2. Eingereichte Konzepte können prämiert werden,
wenn - die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens- bzw. Geschäftskonzepts gegeben und aus den eingereichten Unterlagen ableitbar ist; - das eingereichte Unternehmens- bzw. Geschäftskonzept zu einer Belebung des Stadtkerngebietes von Kufstein, in Ausnahmefällen des übrigen Stadtgebiets von Kufstein, führt und damit insbesondere Geschäftsflächen neu und mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit genutzt werden; - sich die Teilnehmer am Wettbewerb / die Preisträger eine glaubhafte Absicht hat, das eingereichte Geschäftskonzept zumindest für die Dauer von drei Jahren am Standort Kufstein aufrecht zu halten; - sich die Teilnehmer am Wettbewerb / die Preisträger verpflichten, die ausgelobten Prämien und Leistungen (Preise) nicht für sonstige Geschäftsflächen außerhalb von Kufstein oder andere Standorte zu verwenden.

3. Die angeführten Prämien und Leistungen
können von den Preisträgern nur höchstpersönlich und innerhalb eines Jahres nach Gründung in Anspruch genommen werden. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Nutzung, verfallen diese Leistungen. Ein Transfer zu Zwecken der unternehmerischen Tätigkeit an anderen Standorten oder durch andere (natürliche oder juristische) Personen ist unzulässig. Die Ablöse der angeführten Prämien und Leistungen (Preise) in bar oder in andere Sachwerte ist ausgeschlossen.

4.. Leistungen an Preisträger,
die (noch) nicht abgerufen bzw. ausgenutzt wurden, können durch die Standortmarketing Kufstein GmbH versagt werden, wenn - das eingereichte Geschäftskonzept offensichtlich nicht umgesetzt wird oder werden kann; - der Geschäftsbetrieb aus welchen Gründen auch immer innerhalb des im eingereichten Konzept vorgesehenen Zeitrahmens nicht aufgenommen oder eingestellt wird; - die Leistungen von den Preisträgern nicht entsprechend den Teilnahmebedingungen und/oder dem Wettbewerbszweck verwendet werden oder übernommene Verpflichtungen, Auflagen oder Befristungen nicht eingehalten oder nicht erfüllt werden; - die prämierten Geschäftskonzepte bzw. Unternehmen oder Betriebe innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ganz oder teilweise veräußert, in Bestand gegeben werden oder überhaupt die Verleihung eines Preises aufgrund von unrichtigen Angaben erwirkt wurde. Die vorangeführten Gründe können auch zu einer Rückforderung von bereits in Anspruch genommenen Leistungen (in Geldeswert) durch die Standortmarketing Kufstein GmbH führen. Ebenso wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00 fällig. Dies insbesondere dann, wenn Leistungen aus den Prämienpaketen bereits abgerufen wurden und wichtige Gründe, wie oben dargestellt, vorliegen. Weiters behält sich die Standortmarketing Kufstein GmbH eine bedarfsgerechte Verteilung der Unterstützungsleistungen vor.

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